AGB

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, die durch das Bundesfachzentrum Metall und Technik Northeim in ihrer Bildungsstätte durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Lehrgänge des Bundesfachzentrums Jedem offen. Sofern für die Zulassung zu einem Lehrgang und zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2. Anmeldung

Die Anmeldungen sollen schriftlich unter Angabe des Namen, der Wohnanschrift und der genauen Lehrgangsbezeichnung erfolgen. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Schulordnung an.

3. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung, kommt der Vertrag zustande.

4. Gebühren

Die Lehrgangsgebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Lehrgangsgebühren sind unter Angabe der Rechnungsnummer, ungeachtet einer eventuellen Förderung durch Dritte, auf das in der Gebührenrechnung angegebene Konto einzuzahlen. Der Teilnehmer übernimmt nachrangig die Haftung für eine etwa von seinem Arbeitgeber übernommene, aber nicht geleistete Zahlung der Lehrgangsgebühren.

Prüfungsgebühren werden – sofern sie nicht gesondert angefordert werden – ebenfalls auf der Gebührenrechnung vermerkt und sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto einzuzahlen.

Kommt ein Teilnehmer den o.g. Zahlungsbedingungen nicht nach, führt dieses zum sofortigen Ausschluss von der Lehrgangsteilnahme. Die Pflicht zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bleibt davon unberührt.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 40,– zu zahlen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend (Poststempel). Bei späterem Rücktritt in der vorgenannten Form gelten folgende Regelungen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Das Bundesfachzentrum ist berechtigt, bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Das Bundesfachzentrum behält sich vor, Unterrichtstermine, Lehrpläne oder die Anzahl der Lehrgangsstunden zu ändern. Die Belange der Teilnehmer werden möglichst berücksichtigt.

7. Computernutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

8. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

9. Hausordnung

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.

10. Ausschluss von Lehrgängen

Das Bundesfachzentrum kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen.

11. Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Stand: August 2014